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20.04.2011:

„Drehtürklausel“: Bundesrat billigt Gesetz gegen Missbrauch der Leiharbeit

Am 15. April hat der Bundesrat das Gesetz gegen den Missbrauch der Leiharbeit gebilligt. Das so genannte „Lex Schlecker“ soll verhindern, dass Arbeitnehmer in Zeitarbeitsunternehmen ausgegliedert werden, um dann beim ehemaligen Arbeitgeber erneut beschäftigt zu werden – zu schlechteren Konditionen.

Es war der Drogeriediscounter Schlecker, der Anfang 2010 in die Schlagzeilen geraten war, weil er Filialen schloss, den Mitarbeitern kündigte und sie anschließend in neuen Filialen über Zeitarbeitsfirmen erneut einstellte. Zu dieser Zeit begann die Regierung unter Bundesarbeitsministerin von der Leyen, an dem Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit zu arbeiten.

 

Am 15. April billigte der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes. Es soll mithilfe der „Drehtür-Klausel“ verhindern, dass solche Praktiken auf Kosten der Stammbeschäftigten weiter um sich greifen. Es soll außerdem verhindern, dass Arbeitnehmer durch solche Winkelzüge für die gleiche Arbeit im gleichen Unternehmen plötzlich unter deutlich schlechteren Konditionen erledigen.

 

Das Gesetz sieht auch einen Mindestlohn für Zeit- und Leiharbeit vor. Denn ab dem 1. Mai fallen die Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im gemeinsamen Binnenmarkt der EU für acht Länder. Vorgesehen sind Stundenlähne von mindestens 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten. Zwar galt auch vorher das Prinzip des „Equal Pay“, doch entscheiden die Tarifvertragsparteien darüber, ob sie von diesem Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit abweichen wollen.

 

Die Linke nennt das Gesetz „Murks“, die Grünen halten es „für nahezu bedeutungslos für die Beschäftigten“ und die SPD spricht von einem „Placebo-Gesetz“.

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