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Betriebsverfassungsrecht 3

Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten

 

 

 Ihr Seminar

Zusammensetzung und Entwicklung der Belegschaft sind auch Sache des Betriebsrates. Wie können Sie zum Beispiel reagieren, wenn personelle Einzelmaßnahmen Mitarbeiter unmittelbar treffen.

>> 1. Ihr Seminar
>> 2. Ihr Nutzen
>> 3. Ihre Themen
>> 4. Unsere Methode
>> 5. Ihr Schulungsanspruch

In unserem Seminar lernen Sie, wie sich eine Belegschaft zusammensetzt, was dabei wichtig ist, und wer in den Betrieb kommt.

Außerdem erfahren Sie: Was ist die Aufgabe des Betriebsrates bei ungewollten Veränderungen: Wie können Sie die Mitarbeiter schützen?

Wie begleiten Sie die Weiterentwicklung von Mitarbeitern, und wie stellen Sie sicher, dass alle die gleichen Chancen erhalten?

Eine Einstellung eröffnet wichtige Chancen, eine Kündigung trifft die Arbeitnehmer am härtesten. Sie als Betriebsrat sind dann der erste Ansprechpartner für Ihre Kollegen.

Sie bestimmen bei Einstellungen, Versetzung, Ein- und Umgruppierungen und Kündigungen mit - und gestalten so die allgemeinen Grundlagen der Personalplanung und Personalentwicklung.

 Ihr Nutzen

Sie kennen die Unterschiede von allgemeinen Personalangelegenheiten und personellen Einzelmaßnahmen. Sie können in der Praxis mit den unterschiedlich ausgeprägten Mitbestimmungsrechten sicher umgehen.

Nach unserem Seminar können Sie Ihre Mitarbeiter kompetent unterstützen und Ihnen weiterhelfen.

Maßnahmen, die in der Praxis am häufigsten vorkommen, werden von Ihnen routiniert begleitet.

Sie wissen genau, wann sie der Arbeitgeber mit ins Boot nehmen muss.

 Ihre Themen

Allgemeine personelle Angelegenheiten

  • Grundlagen
  • Personalplanung
  • Beschäftigungssicherung
  • Personalfragebogen
  • Beurteilungsgrundsätze
  • Auswahlrichtlinien
  • Berufsbildung

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Grundlagen 
  • Anhörung und Unterricht
  • Einstellung und Versetzung
  • Ein- und Umgruppierung
  • Zustimmungsverweigerung
  • Funktion und Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Gründe für die Zustimmungsverweigerung
  • Formen und Fristen
  • Vorläufige personelle Maßnahme
  • Durchsetzung der Rechte

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Grundlagen
  • Übersicht über die Kündigungsarten
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Bedenken und Widerspruch
  • Anhörung des Betroffenen
  • Widerspruch
  • Funktion und Folgen
  • Gründe für den Widerspruch
  • Formen und Fristen
  • Weiterbeschäftigungsantrag

Schutz der Funktionsträger

  • Verfahren
  • Versetzungs- und Kündigungsschutz

Unsere Methode

Ihr Trainingserfolg und das nachhaltige Erlernen von Kompetenzen für den Betriebsratsalltag sind für uns von zentraler Bedeutung!

Wir setzen deshalb neue Standards. Als GfB Akademie haben wir eine spezielle Methodik für die Konzeption und Durchführung unserer Trainings entwickelt – die Kongruenz-Methode. Die Kongruenz-Methode basiert auf neuesten wissenschaftlichen Lernforschungen.

Sie stellt nicht nur die Grundlage für die Konzeption der Trainings, sondern auch für die Auswahl und Schulung unserer Trainer dar. Diese durchlaufen idealerweise ein Assessment, eine Trainerausbildung und eine Einarbeitungsphase.

Die laufende Qualitätssicherung unserer Seminare rundet den methodischen Ansatz der GfB ab und sichert für Sie, als Teilnehmenden, den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen.

 Ihr Schulungsanspruch

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zur Einführung in die praktische Betriebsratsarbeit und in das Betriebsverfassungsgesetz.

Der Anspruch beinhaltet die bezahlte Freistellung, sowie die Übernahme der Schulungs- und Reisekosten durch den Betrieb. Die Grundkenntnisse, die die GfB Akademie in diesem Seminar vermittelt, sind für alle Betriebsratsmitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Mehr Infos erhalten Sie

per E-Mail an info(at)gfb-akademie.de, über unser Kontakt-Formular
oder telefonisch unter: 0211 - 17 60 92 10

Vorlagen und Checklisten

Nutzen Sie unsere vorbereiteten Dokumente für eine reibungslose Beschlussfassung

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