Ihr Seminar
Was müssen Sie im Arbeitsrecht wissen, um Ihre Mitarbeiter sachgerecht vertreten zu können:
>> 1. Ihr Seminar | Direktionsrecht, Schutz des Arbeitnehmers, - Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub und Datenschutz; Tarifrecht und Betriebsübergang. Alle diese Begriffe und noch einige mehr werden Ihnen nach unserem Seminar geläufig sein. Es gibt kein allgemeines Arbeitsgesetzbuch, sondern eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Rechtsvorschriften. In der betrieblichen Praxis tauchen häufig Fragen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Urlaub, oder auch zu Mutterschutz und Elternzeit auf. Auch darf der Arbeitgeber nicht alles tun, was ihm einfällt, sein Direktionsrecht ist beschränkt. Wichtig sind auch die Fragen zum Betriebsübergang und zum Tarifrecht, welchen Einfluss haben sie auf das Arbeitsverhältnis? |
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Ihr Nutzen
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die nötige Kenntnis über die wichtigsten Schutzgesetze und Rechtsvorschriften. Sie können die Rechte und Pflichten Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Krankheit, Urlaub oder bei Schwangerschaft sicher einordnen und anwenden.
Im Falle eines Betriebsübergangs sind Sie vorbereitet und wissen um die Folgen für Ihre Kollegen. Sie sind mit den Einflüssen des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis vertraut.
Direktionsrecht
Datenschutzgesetz Urlaub
Krankheit des Arbeitnehmers
| Mutterschutz und Elternzeit
Rechtsverlust
Betriebsübergang
Tarifrecht
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Unsere Methode
Ihr Trainingserfolg und das nachhaltige Erlernen von Kompetenzen für den Betriebsratsalltag sind für uns von zentraler Bedeutung!
Wir setzen deshalb neue Standards. Als GfB Akademie haben wir eine spezielle Methodik für die Konzeption und Durchführung unserer Trainings entwickelt – die Kongruenz-Methode. Die Kongruenz-Methode basiert auf neuesten wissenschaftlichen Lernforschungen.
Sie stellt nicht nur die Grundlage für die Konzeption der Trainings, sondern auch für die Auswahl und Schulung unserer Trainer dar. Diese durchlaufen idealerweise ein Assessment, eine Trainerausbildung und eine Einarbeitungsphase.
Die laufende Qualitätssicherung unserer Seminare rundet den methodischen Ansatz der GfB ab und sichert für Sie, als Teilnehmenden, den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen.
Ihr Schulungsanspruch
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zur Einführung in die praktische Betriebsratsarbeit und in das Betriebsverfassungsgesetz.
Der Anspruch beinhaltet die bezahlte Freistellung, sowie die Übernahme der Schulungs- und Reisekosten durch den Betrieb. Die Grundkenntnisse, die die GfB Akademie in diesem Seminar vermittelt, sind für alle Betriebsratsmitglieder und für häufig eingesetzte Ersatzmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Mehr Infos erhalten Sie
per E-Mail an info(at)gfb-akademie.de, über unser Kontakt-Formular
oder telefonisch unter: 0211 - 17 60 92 10



